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Verfügungen und Vollmachten

Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung.
Laden Sie sich wichtige Informationen und Formulare direkt vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz herunter.

So lange Sie noch selbst für sich entscheiden können, dürfen Sie nur behandelt werden, wenn Sie Ihre Einwilligung dazu geben.
Wenn dies nicht mehr möglich ist, entscheidet ein Betreuer oder eine bevollmächtigte Person. Mit einer Patientenverfügung können Sie dies vorab regeln.
Nachfolgend einige Links zum Thema Patientenverfügung:

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